1.8.1953, Samstag
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt einer Klage der Gesamtdeutschen Volkspartei gegen das neue Wahlgesetz in einem Punkt statt. Die Bestimmung, dass die Wahlvorschläge neuer Parteien in jedem Wahlkreis von 500 Bürgern unterstützt werden müssen, verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen den Gleichheitsgrundsatz.