1.10.1931, Donnerstag
Im Deutschen Reich wird die Höchstdauer der Arbeitslosenunterstützung von 26 auf 20 bzw. 16 Wochen bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit gekürzt. Nach der am 9. November verfügten Verlängerung der Krisenunterstützung beträgt die Gesamthöchstdauer der Arbeitslosenhilfe 58 bzw. 71 Wochen für über 40-Jährige.