20.12.1978
In seiner letzten Sitzung vor Weihnachten beschließt der Bundestag in Bonn zwei Gesetzentwürfe. Einer der Entwürfe sieht vor, dass Straftäter, die zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden sind, nach mindestens 15 Jahren aus der Haft entlassen werden können, vorausgesetzt, eine günstige Sozialprognose liegt vor. Der andere beinhaltet die Einführung eines zusätzlichen viermonatigen Mutterschaftsurlaubes, dessen Kosten vom Staat übernommen werden sollen.