2.12.1985
Der Schweizer Bundesrat erlässt eine neue Asylverordnung, die zum 1. Januar 1986 in Kraft tritt. Sie erlaubt es dem Bundesamt für Polizeiwesen, offensichtlich unbegründete Asylgesuche auch ohne mündliche Anhörung des Asylbewerbers abzulehnen. Gegen negative Bescheide sind allerdings Beschwerden beim eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement möglich.