Gleiche Bildungschancen für alle sind nicht verwirklicht

Bildung 1928:

Trotz der mit Gründung der Weimarer Republik verfolgten Bemühungen um eine Demokratisierung des Schulwesens schreibt die Dreigliedrigkeit des Schulsystems die gesellschaftliche Schichtung fort. Das Gymnasium wird weiterhin in der Regel von Schülern besucht, deren Eltern den höheren Gesellschaftsschichten angehören; nur etwa 4% der Schüler höherer Schulen kommen aus Arbeiterfamilien. Der Unterricht erfolgt zumeist nach Geschlechtern getrennt. Weit weniger Mädchen als Jungen besuchen höhere Lehranstalten.

An eine vierklassige gemeinsame Grundschule, die 1920 eingeführt wurde, um die Aufteilung nach gesellschaftlichen Schichten zumindest in den ersten Schuljahren aufzuheben, schließt sich die Volksschule, die Mittelschule oder die höhere Schule verschiedener Ausprägungen an.

Auf der Volksschule, die bis zum achten, in manchen Ländern des Reichs sogar nur bis zum siebten Schuljahr besucht werden muss, verbleiben etwa 85% aller Schüler. Von ihnen erreichen nur etwa 60%, in einigen Großstädten weniger als die Hälfte, den Abschluss. Die Mittelschulen sind in der Regel ein Jahr länger zu besuchen.

Während sich in den Volksschulen die Anzahl der Jungen und Mädchen in etwa die Waage hält, stellen die Jungen bei den höheren Schulen – Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen und Realschulen – etwa zwei Drittel der Gesamtschülerzahl, und von den 21 051 Schülern, die nach der schulstatistischen Erhebung im Schuljahr 1926/27 das Reifezeugnis erworben haben, ist nur ein Anteil von knapp 9,1% Mädchen.

An den Hochschulen setzt sich die Benachteiligung fort. Der Anteil der weiblichen Studierenden an den Universitäten beläuft sich im Sommersemester 1928 auf 14,5%. Besonders stark sind Studentinnen in den philologisch-historischen Fakultäten vertreten (29,6%), besonders schwach bei der evangelischen (6,3%) und der katholischen Theologie (0,1%, das sind in absoluten Zahlen zwei Studentinnen), ferner in der Land- und Forstwirtschaft (0,57%, d. h. – in absoluten Zahlen – acht weibliche Studierende). Neben den staatlichen Schulen, die in der Regel Bekenntnisschulen sind – nach dem Scheitern des Schulreformgesetzes am 15. Februar ist die weitere Konfessionalisierung des Unterrichtswesens kein Thema mehr -, gibt es eine Reihe von Versuchsschulen, die reformpädagogischen Ansätzen verpflichtet sind und sich um die Entfaltung nicht nur der intellektuellen, sondern auch der schöpferischen und praktischen Fähigkeiten bemühen, etwa die Lebensgemeinschaftsschulen, die Odenwaldschulen, die in Landerziehungsheimen Epochalunterricht durchführen, die Waldorfschulen, die sich an der Anthroposophie Rudolf Steiners orientieren, aber auch sozialistische Schulen, die z. B. Arbeitern in Abendkursen ermöglichen, das Abitur nachzuholen.

In den reformpädagogischen Rahmen ist auch die Volkshochschulbewegung einzuordnen, die sich im Juni 1928 durch die Gründung des Reichsverbandes der deutschen Volkshochschulen organisatorisch festigt. Nach zehn Jahren des Experimentierens hat »die sogenannte intensive Volksbildungsarbeit, die sich gegen den großen Vortragsbetrieb und gegen die Betonung des bloß Nützlichen in der Erwachsenen-Fortbildung wandte, … gesiegt«, schreibt die »Vossische Zeitung« anlässlich der Gründung dieser Dachorganisation der Erwachsenenbildung.

Chroniknet