Festigung der Demokratie trotz John-Affäre

Festigung der Demokratie trotz John-Affäre
Otto John (3. von links) in Ost-Berlin mit Wilhelm Girnus, Hermann Henselmann und Erich Correns (6. August 1954, Stalinallee, Café Warschau). Bundesarchiv, Bild 183-25798-0008 / Heilig, Walter / CC-BY-SA [CC BY-SA 3.0 de], via Wikimedia Commons

Politik und Gesellschaft 1954:

Für die meisten Bundesbürger findet der Wiederaufbau im anhaltenden »Wirtschaftswunder« seinen Ausdruck. Dabei steht nicht mehr die wirtschaftliche Gemeinschaftsleistung der ersten Jahre nach 1945 im Vordergrund, sondern technologische Spitzenprodukte der deutschen Industrie werden zum Ausweis des erfolgreichen Neubeginns. Die Einrichtung des Bundessozial- und des Bundesarbeitsgerichtes belegen die Bemühungen, die Marktwirtschaft sozial abzufedern. Gutes Essen, moderne Kleidung und Möbel, Autos und Reisen sind nicht mehr unerfüllbare Träume, auch wenn es vielen Menschen immer noch am Nötigsten fehlt.

Innenpolitisch bringt das Jahr 1954 für die Bundesrepublik eine Konsolidierung der Demokratie. Aus Wahlen in mehreren Bundesländern gehen die demokratischen Parteien als Sieger hervor, rechts- und linksextreme Parteien verlieren eindeutig. Trotzdem überschattet ein innenpolitischer Skandal – der Übertritt von Verfassungsschutzpräsident Otto John in die DDR – den Stabilisierungsprozess in der noch jungen Republik. John begründet seinen Frontenwechsel mit der Schwarzweißmalerei der Bundesregierung besonders in der Deutschlandpolitik und dem wachsenden Einfluss ehemaliger Nationalsozialisten. Damit spielt er auf die unzulängliche Vergangenheitsbewältigung führender politischer Kräfte wie auf den Mangel an differenzierter Auseinandersetzung mit politischen Gegnern an.

Die Auswirkungen dieser »Schlappe im Kalten Krieg«, wie Bundesinnenminister Gerhard Schröder die John-Affäre bezeichnet, führen u. a. zu einer Überprüfung der Verfassungstreue der KPD vor dem Bundesverfassungsgericht. Bei der Suche nach Feinden der demokratischen Verfassung nehmen die Sicherheitsbehörden in einigen Fällen auch Personen als »Ostspione« fest, obwohl es keine ausreichenden Belege für geheimdienstliche oder sogar staatsfeindliche Aktivitäten gibt (Vulkan-Affäre). In mehreren Fällen müssen die Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigelassen werden.

Chroniknet