Gewerkschaften in einer Ruheperiode

Arbeit und Soziales 1964:

Die bundesdeutsche Gewerkschaftsbewegung befindet sich derzeit in einer Phase relativer Ruhe. In der internationalen Streikstatistik belegt die Bundesrepublik mit solidem Abstand den letzten Platz. Angestrebte sozialpolitische Ziele sind erreicht, ein neuer Kampfzyklus scheint vorerst nicht in Sicht.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist seit 1961 gesetzlich festgelegt, das Mindesturlaubsgesetz trat 1963 in Kraft. Die Einführung der 40-Stunden-Woche wurde bereits 1956 vereinbart, nun geht es nur noch um die geschäftsmäßige Realisierung der einzelnen Arbeitszeitverkürzungsschritte. Zudem herrscht relative Vollbeschäftigung, der wirtschaftliche Wohlstand garantiert fast kampflos jährliche Reallohnerhöhungen.

Angesichts dieser Situation stagnieren die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften. Das Engagement der Arbeitnehmer ist nur mäßig, da es allein schon durch Betriebswechsel oder Weiterbildung möglich ist, bessere Arbeitsplätze und höhere Löhne zu bekommen.

Chroniknet