Teurer Drang in die Ferne

Urlaub und Freizeit 1979:

Die weiter steigenden Realeinkommen und die sinkenden Arbeitszeiten bescheren der Touristikbranche auch 1979 wieder steigende Umsätze: Insgesamt nutzen 30,7 Mio. Bundesbürger die Zeit zwischen April 1979 und März 1980 zu einer Urlaubs- und Erholungsreise, dies entspricht einem Anteil von 49,9% der Bevölkerung.

Seit Beginn der 70er Jahre ist der Anteil der Reiselustigen an der Wohnbevölkerung (1969 waren es 36,4%) stetig gestiegen. Zugleich wächst auch die Zahl derjenigen beständig an, die im Ausland Erholung suchen: 60% aller deutschen Urlauber bevorzugen ein Urlaubsziel jenseits der Grenzen, im Jahr 1969 waren es erst 39,7%.

Mit immer neuen Attraktionen umwerben indes die Reiseveranstalter die zahlenden Gäste: Auf das Urlaubsinteresse stressgeplagter Eltern zielt ein neuartiges Reiseangebot, der sog. Eltern-Urlaub, der individuelles Reisen mit Babysitter am Urlaubsort verbindet.

Die Freizeit auf hoher See ist längst nicht mehr ein Privileg betagter und wohlhabender Bürgerinnen und Bürger: Vielmehr erfreuen sich Kreuzfahrten auf deutschen oder ausländischen »Traumschiffen« auch bei Normalverdienern – vor allem bei den »Herrschaften im besten Alter« – immer größerer Popularität. Die Spannweite des Angebots reicht dabei von einer siebentägigen Billig-Reise durch das Mittelmeer für 695 DM bis zur dreimonatigen Weltreise in einem der beiden Penthouses für acht Personen auf der »Queen Elizabeth II« für 480 000 DM.

Wer das Exotische liebt, dem steht ein neues Reiseland offen: Mit großen finanziellen Anstrengungen rüstet sich die Volksrepublik China für den Fremdenverkehr. Allerdings reisen 1979 erst ca. 5000 Bundesbürger in das »Reich der Mitte«, zu Preisen zwischen 3000 DM (per Bahn über Moskau) und 6257 DM (mit dem Flugzeug über Hongkong, was bequemer ist).

Damit dem Pauschaltouristen in Zukunft unangenehme Urlaubsüberraschungen erspart bleiben, wird durch eine am 4. Mai vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzesänderung das Reiserecht stärker als bisher im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Das Reisevertragsrecht wird durch eine Erweiterung des § 651 BGB erheblich erweitert. Der Reisende kann in Zukunft seine Rechte stärker geltend machen:

  • Ist z.B. die Unterbringung am Urlaubsort mangelhaft, kann der Reisende Abhilfe oder Preisminderung verlangen
  • Beruht der Mangel auf Verschulden des Reiseveranstalters, so hat der Reisende neben dem Minderungs- und Kündigungsrecht einen Anspruch auf Schadenersatz.

Nicht gefeit sind die Reisenden allerdings gegen Fälle von höherer Gewalt, die ihre Urlaubsfreude beeinträchtigen. Davon sind 1979 einige zu melden: Wegen nachträglich eingetretener Erhöhung der Mineralölpreise verlangen die Schiffs- und Fluggesellschaften massive Nachschläge zwischen 10 und 136 DM auf die vereinbarten Tarife. Bombenanschläge der baskischen Separatistenorganisation ETA machen die spanischen Urlaubsdomizile an der Costa Brava und der Costa del Sol unsicher, und das Mittelmeer wird – vor allem an der italienischen Adria – durch die Einleitung von Giftstoffen und Abfällen immer mehr zu einer Müllkippe.

Wer derartige Unwägbarkeiten vermeiden will, der bleibt – so wie 40% der deutschen Urlauber – zu Hause. Denjenigen, die sich keine Reise leisten können oder wollen, bieten viele Naherholungsgebiete Gelegenheit zu Erholung und Entspannung. Im Ruhrgebiet werden in Dortmund (Wischlingen) und Duisburg (Mattlerbusch) die der insgesamt fünf Revierparks fertiggestellt Sie bieten eine beliebte Kombination von Möglichkeiten zur ruhigen und zur aktiven Erholung. Ausgedehnte Ruhezonen von bis zu 60 ha werden durch Frei- und Hallenbäder, Liegewiesen, Restaurants, Sport- und Spielanlagen sowie Freizeithäuser für verschiedenste kulturelle und Vereinsaktivitäten ergänzt.

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