Regelungen für Ältere

Arbeit und Soziales 2003:

Um den Trend zur Frühverrentung zu stoppen, der die Rentenkassen in Deutschland belastet, und die Chancen älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, sind eine Reihe von Änderungen beschlossen bzw. geplant. So gilt seit dem 1. Januar 2003, dass über 50-Jährige, die bei drohender Arbeitslosigkeit oder aus der Arbeitslosigkeit heraus eine schlechter bezahlte Tätigkeit annehmen, aber noch mindestens 180 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, die Hälfte der Differenz zwischen ihrem Lohn im früheren und im jetzigen Job als Zuschuss vom Arbeitsamt erhalten. Arbeitgeber wiederum, die über 55-Jährige einstellen, sind von ihrem Anteil an der Arbeitslosenversicherung für den jeweiligen Arbeitnehmer befreit. Außerdem werden die Möglichkeiten einer befristeten Beschäftigung älterer Arbeitnehmer ausgeweitet.

Eine noch einschneidendere Maßnahme für die Betroffenen wäre die Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, die derzeit bis zum Alter von 45 Jahren zwölf Monate und für Ältere bis zu 32 Monate beträgt. Beschlossen ist, dass ab 2006 Arbeitnehmer bis 55 Jahre maximal zwölf Monate und Ältere nur noch bis zu 18 Monate Arbeitslosengeld bekommen.

Chroniknet