Anlaufstelle für verärgerte Reisende

Verkehr 2005:

Wer kommt für zusätzliche Kosten auf, wenn der Zug Verspätung hatte und deshalb der Anschlussflug verpasst wird? Nicht immer besteht in solchen Fällen ein Schadenersatzanspruch, doch können sich die Bundesbürger seit Dezember 2004 an die vom Verbraucherschutzministerium finanzierte Schlichtungsstelle Mobilität wenden, um zumindest eine Kulanzregelung zu erreichen. Die Schlichtungsstelle vermittelt kostenlos in Streitfällen zwischen Transportunternehmen im Verkehr und deren Kunden (allerdings nicht bei Pauschalreisen) und will so dazu beitragen, dass es nicht zu einem Rechtsstreit kommt. In den ersten vier Monaten des Bestehens gehen rd. 500 Beschwerden ein, von denen 80% den Bahnverkehr, 20% den Flugverkehr betreffen. Schützenhilfe bekommen die Verbraucher von der neuen Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag legt diese fest, dass Entschädigungsansprüche der Reisenden bei Verspätungen, Ausfällen usw. für alle öffentlichen Verkehrsträger verbindlich festgeschrieben werden.

Chroniknet