Arbeit und Soziales 1934:

Arbeitsplätze um jeden Preis

Seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar 1933 versucht die Regierung unter Reichskanzler Adolf Hitler (NSDAP), die Zahl der Arbeitslosen möglichst stark zu verringern, um die Bevölkerung von den wirtschaftspolitischen Fähigkeiten des Regimes zu überzeugen. Eingeleitet werden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im großen

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Führerprinzip auch in Wirtschaftsunternehmen

Das Gesetz zur nationalen Arbeit, das am 1. Mai 1934 in Kraft getreten ist, hat im Deutschen Reich eine neue rechtliche Grundlage für die Arbeitswelt geschaffen. Mit dem Inkrafttreten sind u.a. das Betriebsrätegesetz, die Tarifvertrags- und die Schlichtungsverordnung außer Kraft

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