Urlaub und Freizeit 1944:

Urlaub und Freizeit werden vom NS-Regime abgeschafft

Die Bereiche Urlaub und Freizeit fallen 1944 im Deutschen Reich den Maßnahmen für den »totalen Kriegseinsatz« zum Opfer. Reisen, Ausflüge, Kultur- und Sportveranstaltungen werden verboten oder stark eingeschränkt. Die gesamte Zeit und Arbeitskraft der deutschen Bevölkerung soll nach dem Willen

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