24. Mai 1949: Das Grundgesetz tritt in Kraft

24. Mai 1949: Das Grundgesetz tritt in Kraft
Wiedergabe auf einer Briefmarke 1999: 50 Jahre Grundgesetz. Ernst Jünger und Lorli Jünger für das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Post AG [Public domain], via Wikimedia Commons

+++ VOR 75 JAHREN +++

Das Grundgesetz der Bundesrepublik ist vom Parlamentarischen Rat erarbeitet worden, der seit dem 1. September 1948 in Bonn tagte. Ihm gehörten 65 Abgeordnete an, die von den Parlamenten der elf westdeutschen Länder nominiert worden waren. SPD und CDU/CSU waren mit je 27 Delegierten vertreten, fünf gehörten der Fraktion der liberalen Parteien FDP, LDP und DVP unter dem Vorsitz des späteren Bundespräsidenten Theodor Heuss an, Deutsche Partei, Zentrum und KPD entsandten je zwei Abgeordnete. Hinzu kamen fünf nicht stimmberechtigte Vertreter der Westberliner Stadtverordnetenversammlung. Grundlage der Verhandlungen war ein Entwurf, den ein Ausschuss vom 10.-23. August 1948 in Herrenchiemsee erarbeitet hatte. Hinzu kamen Verfassungsvorschläge einzelner Parteien.

Es trat nach Art. 145 Abs. 2 mit Ablauf dieses Tages in Kraft; der Zeitpunkt wird teils als 23. Mai 1949, 24:00 Uhr, teils als 24. Mai 1949, 0:00 Uhr bezeichnet. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Dieses Ereignis ist in der Eingangsformel beurkundet.

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