24. November 2000: Angst vor BSE

24. November 2000: Angst vor BSE
Diese Kuh mit BSE zeigt eine abnormale Haltung und Gewichtsverlust. - Dr. Art Davis [Public domain]

+++ EREIGNISSE VOR 24 JAHREN +++

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Zeitungen zum 24.11.2000
Erstmals wird bei einem in Deutschland geborenen Rind die Rinderkrankheit BSE (Bovine spongiforme Enzephalopathie) entdeckt.

Am 26. November 2000 wurde der für Deutschland erste BSE-Fall durch die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (heute Friedrich-Löffler-Institut) bekannt gemacht (das Tier war am 24. November 2000 durch einen Schnelltest in Schleswig-Holstein entdeckt worden). Alle 160 Rinder des betroffenen Landwirtes werden geschlachtet. Wie sich die Kuh infiziert hat, bleibt unklar.

Der erste BSE-Fall in Deutschland lässt den Rindfleischabsatz fast zusammenbrechen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) kündigt umgehend ein völliges Verbot der Verfütterung von Tiermehl an. Krankhaft veränderte Eiweiße in dem Nahrungszusatz gelten als BSE-Auslöser. Der preiswerte Eiweißlieferant besteht zu 80% aus Schlachtabfällen und zu 20% aus Tierkörpern. Das Tiermehl muss nun durch pflanzliche Eiweiße ersetzt werden.

Bundestag und Bundesrat beschließen im Eilverfahren ein Verbot der Tiermehlverfütterung, das am 2. Dezember in Kraft tritt. Ferner sind ab 6. Dezember Tests bei über 30 Monate alten Schlachtrindern Pflicht. Ein BSE-Test macht das Kilo Rindfleisch um 30 Pfennig teurer.

Bisher sind zwei BSE-Schnelltest in Deutschland zugelassen. Beide beruhen auf dem immuno-chemischen Nachweis krankhaft veränderter Eiweiße (Prionen), können aber erst nach dem Tod der Rinder an Gehirnproben vorgenommen werden.

Die EU-Agrarminister haben schon am 21. November vereinbart, dass ab dem 1. Januar 2001 alle Risikotiere im Alter von mehr als 30 Monaten einen BSE-Schnelltest durchlaufen sollen.

Die deutschen Bemühungen, in der Europäischen Union ein generelles Tiermehl-Verbot durchzusetzen, haben nur teilweise Erfolg: Auf dem Gipfel in Nizza wird zwar ab dem 1. Januar 2001 die Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl verboten. Die Regelung gilt aber zunächst nur bis zum 1. Juli 2001.

Chroniknet