+++ VOR 102 JAHREN +++
Ziel des neuen Völkerbunds ist die Wahrung des internationalen Rechts und des Weltfriedens.
Auf der fünften Vollsitzung der Pariser Friedenskonferenz wird der endgültige Entwurf für die Verfassung des Völkerbunds einstimmig angenommen.
Der Völkerbund wird gegründet von 32 alliierten Kriegsgegnern der Mittelmächte und 13 neutralen Staaten. Die Satzung wird jeweils als Teil I den Friedensverträgen von Versailles beigefügt. Da die USA, Ecuador und Hedschas (Saudi-Arabien) diese Verträge aber nicht ratifizieren, reduziert sich die Zahl der Mitglieder schon am Anfang um drei. Zur Gründung nicht eingeladen waren die neutralen Staaten Mexiko und Costa Rica. Nicht Mitglieder des internationalen Bundes sind das Deutsche Reich, Deutschösterreich, Sowjetrussland, Ungarn und die Türkei.
Der Völkerbund übt seine Tätigkeit durch eine Bundesversammlung und durch einen Rat aus, denen ein ständiges Sekretariat zur Seite steht. Die Bundesversammlung besteht aus Vertretern der Bundesmitglieder. Jeder Mitgliedstaat darf höchstens drei Vertreter entsenden und verfügt nur über eine Stimme. Im Rat sitzen Delegierte der alliierten und assoziierten Hauptmächte und Vertreter vier weiterer Bundesmitglieder. Eine der wichtigsten Bestimmungen ist die Vorschrift zur Einstimmigkeit.
Stichwort: Völkerbund Die Gründung der internationalen Organisation zur Sicherung des Weltfriedens geht auf eine Initiative von US-Präsident Woodrow Wilson zurück. Auf humanitärem Gebiet kann der Völkerbund in den folgenden Jahren viel leisten, bei der Erhaltung des Friedens und der territorialen Integrität der Mitgliedsländer scheitert er stets dann, wenn Interessen von Großmächten berührt sind. Nach Gründung der Vereinten Nationen beschließt der Völkerbund am 18. April 1946 seine Auflösung.