4. März 1960: Zwangskollektivierung in der DDR

4. März 1960: Zwangskollektivierung in der DDR
Propagandabild aus dem Jahr 1951. - Bundesarchiv, Bild 183-10960-0004 / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 DE]

+++ EREIGNISSE VOR 64 JAHREN +++

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Zeitungen zum 04.03.1960
In der DDR gibt es keine selbstständigen Bauern mehr, sondern nur noch Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) und staatseigene Güter.

Als letzter der 14 Bezirke in der DDR meldet Karl-Marx-Stadt am 14. April die vollständige Kollektivierung seiner Landwirtschaft.

Rostock hatte am 4. März als erster Bezirk den Abschluss der Vergesellschaftung auf dem Lande bekannt gegeben. Seit Anfang des Jahres wurden in einer von der SED hektisch betriebenen Kampagne rd. 2.5 Mio. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche kollektiviert. Der »sozialistische Frühling auf dem Dorfe« wurde durch den massiven Einsatz von Parteifunktionaren und Werbern vorangetrieben. Bauern, die nicht bereit waren, ihren Beitritt zu den LPG zu unterschreiben, wurden von den Kadern oft gewaltsam gezwungen, sich den Genossenschaften anzuschließen. In tagelangen, zum Teil folterähnlichen Verhören wurde den Unwilligen angedroht, dass sie andernfalls mit Haftstrafen oder wirtschaftlichen Sanktionen zu rechnen hätten.

Aus Protest gegen die Zwangsmaßnahmen trieben zahlreiche Landwirte ihr Vieh aus den Ställen und zündeten ihre Höfe an, bevor sie sich durch eine Flucht in die Bundesrepublik Deutschland der Zwangskollektivierung entzogen. Über 500 000 Bäuerinnen, Bauern und Landarbeiter traten in den ersten drei Monaten des Jahres den bestehenden oder neu gegründeten LPG bei.

Die II. Parteikonferenz der SED hatte schon 1952 die Bildung genossenschaftlicher Großbetriebe beschlossen. Bis Ende 1959 waren jedoch erst 45,1% der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR in den LPG zusammengefasst. Die nach dem Vorbild der sowjetischen Kolchosen errichteten Betriebe sollten die allmähliche Überführung der leistungsfähigen Privatbetriebe in die genossenschaftlich-sozialistische Produktion ermöglichen. Die 1945 im Gebiet der DDR durchgeführte Bodenreform hatte privaten Besitz noch bis 100 ha zugelassen.

Chroniknet