1.4.1979, Sonntag
In der Bundesrepublik Deutschland wird das bisherige Verbot der Arbeitsaufnahme für Angehörige von Gastarbeitern, die nach 1974 bzw. 1976 (Kinder) zugezogen sind, durch eine sog. individuelle Wartezeitenregelung abgelöst. In Branchen mit besonderen Engpässen (z. B. Gastgewerbe) erhalten nachgereiste Kinder und Ehegatten nach zwei bzw. vier Jahren eine Arbeitserlaubnis.