1.12.1983, Donnerstag
Der Bundestag verabschiedet gegen die Stimmen der Grünen ein Gesetz zur Parteienfinanzierung und eine entsprechende Grundgesetzänderung. Das Gesetz sieht vor, dass die Parteien für jede gewonnene Wählerstimme 5 DM statt wie bisher 3,50 DM erhalten. Die Parteien müssen künftig nicht nur über die Herkunft, sondern auch über die Verwendung ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft ablegen.