1.2.1906, Donnerstag
Die württembergische Abgeordnetenkammer in Stuttgart genehmigt mit 69 zu 20 Stimmen eine Verfassungsrevision. Dadurch wird die Abgeordnetenkammer in eine reine “Volkskammer” umgewandelt. Die Vertreter von Ritterschaft, Schule und Kirche, die der Abgeordnetenkammer bisher angehörten, werden in die Erste Kammer versetzt.