1.3.1912, Freitag
Wegen Beschimpfung des Krieges ruft der Präsident des preußischen Abgeordnetenhauses ein Mitglied der SPD-Fraktion zur Ordnung. Der Sozialdemokrat erhebt daraufhin Einspruch aufgrund des Paragraphen 64 der Geschäftsordnung, denn der Krieg sei weder ein Mitglied des Hauses noch der Regierung, ebensowenig eine abwesende Persönlichkeit, die sich nicht verteidigen könne.