1.3.1971, Montag
Bei der Prozesseröffnung gegen den Terroristen Horst Mahler, der wegen versuchten Mordes angeklagt wird, lehnt der Rechtsanwalt Otto Schily das Schwurgericht wegen Befangenheit ab und beantragt, das Verfahren einzustellen. Laut Schily machen die “Pressekampagne” und abwertende Äußerungen von Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) im Vorfeld der Verhandlung einen fairen Prozess unmöglich.