1.11.1923, Donnerstag
Nachdem in Sachsen eine neue Regierung gebildet worden ist (Minderheitskabinett unter dem Sozialdemokraten Karl Fellisch), hebt Reichspräsident Friedrich Ebert die Reichsexekutionsverordnung vom 29. Oktober, mit der Rudolf Heinze als Reichskommissar in Sachsen eingesetzt worden war, auf.