1.10.1968, Dienstag
Der Freispruch des Berliner Kriminalobermeisters Karl-Heinz Kurras von der Anklage, am 2. Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg bei einer Demonstration fahrlässig getötet zu haben, wird vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wegen eines Aufklärungsmangels aufgehoben. Eine andere Kammer des Landgerichts Berlin (West) soll den Fall neu verhandeln.