Schlagzeilen und Ereignisse zu Brigitte Mohnhaupt

17.11.1978

Das Belgrader Kreisgericht entscheidet, dass die mutmaßlichen deutschen Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Rolf-Clemens Wagner, Sieglinde Hofmann und Peter Jürgen Boock, die im Mai 1978 in Jugoslawien verhaftet worden sind, aus Mangel an Beweisen nicht an die Bundesrepublik ausgewiesen werden sollen, sondern lediglich als unerwünschte Personen in ein Land ihrer Wahl abgeschoben werden sollen. Dies führt zu einer tiefen Verstimmung zwischen der Bundesrepublik und Jugoslawien.

11.11.1982

In einem Waldstück bei Frankfurt am Main werden die beiden mutmaßlichen Terroristinnen Adelheid Schulz und Brigitte Mohnhaupt gefasst. Am l6. November geht den Fahndern auch Christian Klar ins Netz, der als Kopf der Terrorgruppe Rote Armee Fraktion gilt.

1.2.1984

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in Stuttgart-Stammheim beginnt der Prozess gegen die Mitglieder der terroristischen Vereinigung Rote-Armee-Fraktion (RAF) Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar. Ihnen wird u.a. die Ermordung von Jürgen Ponto, Vorstandssprecher der Dresdner Bank, am 30. Juli 1977 vorgeworfen.

2.4.1985

In Stuttgart-Stammheim werden Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt wegen ihrer Mitgliedschaft in der sog. Roten-Armee-Fraktion und ihrer Beteiligung an mehreren Morden und Mordversuchen zu jeweils fünfmal lebenslänglich und 15 Jahren Haft verurteilt.

25.3.2007

Die frühere Terroristin Brigitte Mohnhaupt wird nach 24 Jahren Haft aus der Justizvollzugsanstalt Aichach entlassen.

3.1.2008

Es-Terroristen droht Beugehaft:
Der Bundesgerichtshof ordnet Beugehaft gegen die ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt an, um sie so zu einer Aussage über den Buback-Mord im Jahr 1977 zu zwingen. Klar büßt noch seine lebenslange Freiheitsstrafe ab, Folkerts und Mohnhaupt wurden auf Bewährung entlassen.

15.8.2008

Frühere RAF-Terroristen entgehen einer Beugehaft:
Die ehemaligen Mitglieder der sog. Rote Armee Fraktion Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts müssen nicht in Beugehaft. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sichert ihnen ein Recht auf Aussageverweigerung im Mordfall Buback zu.

Chroniknet