Alle Schlagzeilen und Ereignisse zu Wilhelm Frick (101)

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1.10.1921

Die sozialdemokratische Tageszeitung "Münchener Post" berichtet von den Aktivitäten des rechtsextremistischen Freikorps Oberland, das neben einer Spionageabteilung ein Einbruchkommando und eine "Mordabteilung" unterhalte. Die Organisation, die über eine große Anzahl an Waffen verfüge, sei von dem inzwischen zurückgetretenen Münchner Polizeipräsidenten Ernst Pöhner und seinem Mitarbeiter Wilhelm Frick gefördert worden.

13.3.1928

Wilhelm Frick, der Vorsitzende der Reichstagsfraktion der NSDAP, erklärt in einem Brief an das Reichsinnenministerium, dass seine Partei "eine vollkommene Umwälzung des Staates", allerdings auf legalem Wege, anstrebe.

23.1.1930

In der neuen thüringischen Koalitionsregierung unter Ministerpräsident Erwin Baum (Landbund) übernimmt Wilhelm Frick (NSDAP) das Ministerium für Inneres und Volksbildung. Frick ist damit der erste nationalsozialistische Minister im Deutschen Reich.

8.2.1930

Der thüringische Innen- und Volksbildungsminister Wilhelm Frick (NSDAP) verfügt, dass Erich Maria Remarques Roman über den Weltkrieg "Im Westen nichts Neues" (1929) in keiner Schule des Landes mehr gelesen werden darf. Das Werk wird als "pazifistisch-marxistische Propaganda" bezeichnet.

15.2.1930

Der thüringische Minister für Volksbildung, Wilhelm Frick (NSDAP), enthebt den Weimarer Schulleiter Dr. Siefert des Amtes, weil dieser seinen Schülern die Mitgliedschaft in dem rechtsgerichteten Jugendbund "Adler und Falken" verboten hat. Siefert berief sich bei seinem Verbot auf die staatliche Schulordnung, die nicht wahlmündigen Schülern die Mitgliedschaft in politischen Vereinigungen untersagt.

19.3.1930

In einer öffentlichen Erklärung nehmen mehrere Schulleiter Weimarer höherer Schulen Stellung gegen den thüringischen Innen- und Kultusminister Wilhelm Frick (NSDAP). Frick hob einen Erlass der Schulleiter auf, der Schülern die Teilnahme an Kundgebungen gegen den Youngplan verboten hatte.

29.3.1930

Im thüringischen Landtag in Weimar wird das von Innenminister Wilhelm Frick (NSDAP) eingebrachte Ermächtigungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll der Landesregierung Vollmachten für eine Umorganisierung der Staatsorgane und für tiefgreifende Sparmaßnahmen erteilen.

3.4.1930

Im thüringischen Landtag wird ein Misstrauensantrag, den die SPD gegen den nationalsozialistischen Innen- und Bildungsminister Wilhelm Frick gestellt hat, mit 25 Stimmen der Rechtsparteien gegen 25 Stimmen der Sozialdemokraten, Kommunisten und Demokraten abgelehnt. Die SPD wirft Frick den Missbrauch seiner Ämter vor.

12.4.1930

Der thüringische Innen- und Volksbildungsminister Wilhelm Frick (NSDAP) erlässt eine Verfügung gegen die "Negerkultur", mit der er gegen "fremdrassige Einflüsse" auf die deutsche Kultur vorgehen will.

26.5.1930

Reichsinnenminister Joseph Wirth (Zentrum) erhebt vor dem Staatsgerichtshof Klage gegen das Land Thüringen wegen der Schulpolitik des nationalsozialistischen Bildungs- und Innenministers Wilhelm Frick. Frick hatte u.a. Schulgebete eingeführt, in denen die Schüler zum Widerstand gegen die Demokratie ermutigt werden.

3.6.1930

Der Sozialanthropologe und Rassenforscher Hans F. K. Günther, der mehrere antisemitische Werke verfasst hat, wird vom thüringischen Bildungs- und Innenminister Wilhelm Frick (NSDAP) an die Universität Jena berufen. Der Protest zahlreicher Jenaer Professoren gegen die Berufung blieb ohne Wirkung.

12.6.1930

Bei einer SA-Kundgebung in Gera überreicht Thüringens Innen- und Bildungsminister Wilhelm Frick (NSDAP) Adolf Hitler, dem Vorsitzenden der NSDAP, eine Ernennungsurkunde zum Gendarmeriekommissar. Hitler wird dadurch deutscher Staatsbürger. Wenige Tage später annullieren Hitler und Frick den Rechtsakt wieder.

4.7.1930

Im thüringischen Parlament scheitert ein Misstrauensantrag der Sozialdemokraten, Kommunisten und Demokraten gegen Bildungs- und Innenminister Wilhelm Frick (NSDAP), weil statt der für den Rücktritt eines Regierungsmitgliedes erforderlichen 27 Stimmen nur 25 Stimmen für den Misstrauensantrag abgegeben werden. Frick war u.a. von der SPD vorgeworfen worden, die thüringische Landespolizei mit Parteigängern der Nationalsozialisten zu durchsetzen.

5.10.1930

Reichskanzler Heinrich Brüning (Zentrum) empfängt erstmals den Führer der NSDAP, Adolf Hitler, zusammen mit dessen Parteigenossen Wilhelm Frick und Hermann Göring in Berlin. Ziel Brünings ist es, die Nationalsozialisten zu einer Mitarbeit in der Regierung zu bewegen.

13.10.1930

In Berlin tritt der neugewählte Reichstag zusammen. Die Fraktion der Nationalsozialisten marschiert mit dem Parteivorsitzenden Wilhelm Frick an der Spitze uniformiert in den Plenarsaal ein, obwohl das Tragen der braunen Uniformen in Preußen verboten ist.

10.1.1931

Das Thüringische Oberverwaltungsgericht hebt das von Innenminister Wilhelm Frick (NSDAP) erlassene Aufführungsverbot gegen das Stück "Frauen in Not - 218" auf.

12.1.1931

Der thüringische Innenminister Wilhelm Frick (NSDAP) verfügt gegen das Votum des Beirats des Deutschen Nationaltheaters Weimar die Entlassung des Generalmusikdirektors Ernst Praetorius.

1.4.1931

Der thüringische Landtag nimmt die Misstrauensanträge der SPD gegen die Regierungsmitglieder Wilhelm Frick und Willy Marschler (beide NSDAP) an. Beide treten daraufhin zurück.

30.1.1933

Reichspräsident Paul von Hindenburg beruft Adolf Hitler zum Reichskanzler. Neben Hitler gehören dem Kabinett mit Wilhelm Frick (Inneres) und Hermann Göring (ohne Geschäftsbereich) zwei weitere NSDAP-Mitglieder an.

22.2.1933

Der Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick (NSDAP), verbietet in Sachsen bis auf weiteres alle Kundgebungen der KPD unter freiem Himmel.

1.3.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick (NSDAP) ersucht die Landesregierungen, aufgrund der Notverordnung vom 28. Februar alle Zeitungen und Versammlungen der KPD zu verbieten.

8.3.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick (NSDAP) setzt in Baden, Sachsen, Schaumburg-Lippe und Württemberg Reichskommissare für die Polizeibefugnisse ein. Damit haben in allen Ländern bis auf Bayern NSDAP-Mitglieder die Befehlsgewalt über die Polizei.

9.3.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick (NSDAP) erklärt in Frankfurt am Main dass die KPD-Abgeordneten am 21. März im Reichstag fehlen würden. Sie hätten dafür im KZ Gelegenheit, sich "an fruchtbringende Arbeit zu gewöhnen".

4.4.1933

Aufgrund einer Verordnung von Reichsinnenminister Wilhelm Frick (NSDAP) benötigen deutsche Reichsangehörige künftig für jeden Grenzübertritt einen Sichtvermerk.

28.4.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick (NSDAP) ernennt den SA-Gruppenführer Hans von Tschammer und Osten zum Reichssportkommissar.

22.6.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick (NSDAP) verbietet die SPD und erklärt den Ausschluss ihrer Mandatsträger aus den Volksvertretungen.

28.6.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick (NSDAP) ordnet die Auflösung und das Verbot des Arbeiter-Radio-Bundes Deutschland an.

7.7.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick hebt die 120 Mandate der SPD und die aufgrund einer Listenverbindung errungenen fünf Mandate der Deutschen Staatspartei im Deutschen Reichstag ersatzlos auf. Das gleiche gilt für SPD-Sitze in Landtagen und Gemeindeparlamenten.

11.7.1933

In einem Rundschreiben an alle Reichsstatthalter und Landesregierungen erklärt Reichsinnenminister Wilhelm Frick die "deutsche Revolution" für "abgeschlossen". Die "gesetzmäßige Aufbauarbeit" werde gefährdet, wenn "weiterhin noch von einer Fortsetzung der Revolution oder von einer zweiten Revolution geredet wird".

12.7.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick (NSDAP) veröffentlicht Richtlinien über die Einbeziehung des Rassegedankens und des Führertums im Geschichtsunterricht an deutschen Schulen.

14.7.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick ersucht die Reichsbehörden und Landesregierungen, die Beamten zum "Hitler-Gruß" anzuhalten. Auf jeden Fall aber sei beim Singen des Deutschland- und des Horst-Wessel-Liedes stets der "Hitler-Gruß" zu leisten.

19.7.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick ernennt den bisherigen Reichssportkommissar Hans von Tschammer und Osten zum Reichssportführer.

26.7.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick regelt per Erlass die Aufgaben von Reichsjugendführer Baldur von Schirach.Er soll die Kooperation zwischen Staat und Jugendorganisationen gewährleisten. An die Stelle des aufgelösten Reichsausschusses der deutschen Jugendverbände tritt ein Führerrat.

13.9.1933

Nach dem Rücktritt von Gerhard Krüger wird Oskar Stäbel, der Reichsführer des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes, auf Weisung von Reichsinnenminister Wilhelm Frick auch Führer der Deutschen Studentenschaft.

2.10.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick ruft alle Reichsstatthalter sowie die Reichs- und Landesbehörden dazu auf, das bisher übliche Amtsdeutsch wo immer möglich zu vereinfachen.

19.10.1933

Auf einer Veranstaltung des NS-Lehrerbundes im Berliner Sportpalast erklärt Reichsinnenminister Wilhelm Frick, Kunst sei der "sinnfällige Ausdruck" der Sehnsucht eines Volkes nach seiner "höchsten rassischen Gestalt".

11.11.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick billigt die Satzung des Reichsbundes Deutscher Beamter als einheitlicher Vertretung der Beamten des Reiches, der Länder und der Gemeinden.

5.12.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick begründet die antijüdische Gesetzgebung im Deutschen Reich mit dem übergroßen Einfluss dieser "fremden Rasse" auf bestimmte Berufszweige. Frick erklärt, rund 30% der deutschen Hochschullehrer seien Juden gewesen. Dieser "Überfremdung Einhalt" zu gebieten, sei eine "Lebensfrage" geworden.

20.12.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick führt "Leitgedanken zur Schulordnung" als verbindliche Richtlinien in das deutsche Schulwesen ein. Oberste Bildungsaufgabe ist demnach "die Erziehung der Jugend zum Dienst am Volkstum und Staat im nationalsozialistischen Geist".

28.12.1933

Reichsinnenminister Wilhelm Frick begrenzt die Zahl der Abiturienten, denen im Jahr 1934 die Hochschulreife zuerkannt werden kann, auf 15 000. Die Auswahl soll nach geistiger und körperlicher Reife und nationaler Zuverlässigkeit erfolgen, der Anteil der Abiturientinnen darf einen Anteil von 10% an der Gesamtzahl der Hochschulberechtigten nicht übersteigen.

2.2.1934

Der deutsche Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick (NSDAP), erlässt in Berlin die Erste Verordnung über den Neuaufbau des Reichs. Danach üben die Landesbehörden "im Auftrage und Namen des Reiches" Hoheitsrechte aus.

2.2.1934

Der deutsche Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick (NSDAP), weist die Landesregierungen an, alle monarchistischen Verbände sofort aufzulösen und zu verbieten.

5.2.1934

Der deutsche Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick (NSDAP), erlässt eine Verordnung, wonach die Staatsangehörigkeit der deutschen Länder in Zukunft entfällt. Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit, die Reichsangehörigkeit.

15.2.1934

Der deutsche Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick (NSDAP), hält eine Rede über die "Rassengesetzgebung des Dritten Reiches".

28.4.1934

Der deutsche Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick (NSDAP), ersucht die Landesregierungen, den Polizeidienststellen eine scharfe Bekämpfung des Denunziantentums zur Pflicht zu machen. Die Nachprüfung der bei den Behörden wegen angeblich staatsfeindlicher Äußerungen erstatteten Anzeigen ergäben sehr oft, dass der Grund für die Anzeigen persönliche Streitigkeiten seien. Namentlich bei Hausstreitigkeiten werde der Gegner oft politisch verdächtigt.

2.6.1934

Der deutsche Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick (NSDAP), erklärt auf einer Pressekonferenz, über die künftige Organisation des Deutschen Reichs sei noch nicht endgültig entschieden, doch sei die Untergliederung in Reichsgaue statt Länder wahrscheinlich.

2.7.1934

Der deutsche Reichsminister des Innern Wilhelm Frick (NSDAP), ermahnt die deutsche Beamtenschaft nach der Niederschlagung der sog. Röhm-Revolte zu Gehorsam gegenüber der NS-Regierung.

7.7.1934

Der deutsche Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick (NSDAP), verbietet aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Ruhe alle Auseinandersetzungen über den evangelischen Kirchenstreit in öffentlichen Versammlungen, in der Presse und in Flugblättern. Ausgenommen sind amtliche Kundgebungen des Reichsbischofs Ludwig Müller.

9.7.1934

Der deutsche Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick (NSDAP), ordnet in einem Rundschreiben den verstärkten Einsatz des Films als gleichberechtigtes Lehrmittel neben dem Buch in der Schule an.

4.9.1934

Der deutsche Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick (NSDAP), schließt Beamte von der Beförderung aus, die früher Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) waren, die sich "gegen die nationale Erhebung gestellt" haben, die nicht rein arischer Abstammung oder mit einer Nichtarierin verheiratet sind.

8.10.1934

Der deutsche Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick (NSDAP), fordert in Berlin den Ausbau der Standesämter zu Sippenämtern.

7.12.1934

Der deutsche Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick (NSDAP), erklärt auf einer Veranstaltung in Wiesbaden, die Reichskirchenregierung sei in dem Bestreben, die 28 evangelischen Landeskirchen in der Reichskirche aufgehen zu lassen, etwas zu stürmisch vorgegangen und habe dabei Anordnungen ohne die nötige Rechtsgrundlage erlassen.

23.3.1935

In Berlin eröffnet Reichsinnenminister Wilhelm Frick die größte deutsche Ausstellung des Jahres 1935, "Das Wunder des Lebens". In sieben Hallen wird, so Frick, "das frische, kerngesunde, pulsierende Leben in all seinen Erscheinungsformen" dargestellt.

18.4.1935

In einem Rund-Erlass modifiziert Reichsinnenminister Wilhelm Frick den totalitären Anspruch der nationalsozialistischen Rassengesetzgebung. In dem Erlass heißt es, "jeder Artfremde, soweit nicht jüdischen Blutes, kann von der Rassengesetzgebung ausgenommen werden, wenn außenpolitische Rücksichten dies erfordern".

11.5.1935

In Düsseldorf wird die vom Berliner Institut für Deutsche Wirtschaftspropaganda in Zusammenarbeit mit der NS-Frauenschaft und dem Deutschen Frauenwerk veranstaltete Reichsausstellung "Frau und Volk" eröffnet. Reichsinnenminister Wilhelm Frick hält die Eröffnungsrede zum Thema "Die Frauenarbeit und die Verantwortung der deutschen Frau als Erhalterin der Art und als Hüterin der Familie". Die Ausstellung dauert bis zum 12. Juni.

1.6.1935

In einer Rede vor 20 000 NSDAP-Funktionären in Erfurt bezeichnet Reichsinnenminister Wilhelm Frick das Verhältnis zwischen Kirche und Staat als die "unangenehmste und schwerwiegendste innenpolitische Frage überhaupt".

3.6.1935

Der 17 000 Mitglieder zählende Reichsbund deutscher evangelischer Pfarrer protestiert in einem Schreiben an Innenminister Wilhelm Frick gegen die fortdauernde Verhaftung von Pfarrern und ihre Behandlung in den Konzentrationslagern Dachau und Sachsenhausen.

22.7.1935

Auf Veranlassung von Reichsinnenminister Wilhelm Frick werden den katholischen Jugendverbänden alle sportlichen Aktivitäten, öffentliches Auftreten sowie das Tragen uniformähnlicher Kleidung verboten. Durch ihre Aktivitäten im Freizeitbereich waren die konfessionellen Verbände in Konkurrenz zur Hitlerjugend getreten.

3.8.1935

Auf dem Essener Gautag kündigt Reichsinnenminister Wilhelm Frick an, die Judenfrage werde "langsam aber sicher auf vollkommen legalem Weg gelöst".

10.8.1935

Reichsinnenminister Wilhelm Frick weist die Standesämter im Deutschen Reich an, bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung keine "arisch-jüdischen Mischehen" mehr zu schließen.

19.8.1935

Reichsinnenminister Wilhelm Frick eröffnet in Frankfurt am Main den 2. Internationalen Kongress für Stadtreinigung, der bis zum 22. August dauert.

30.9.1935

Reichsinnenminister Wilhelm Frick ordnet in einem Brief an alle Obersten Behörden an, alle Beamten zu entlassen, die von drei oder vier "volljüdischen" Großeltern abstammen.

25.10.1935

Reichsinnenminister Wilhelm Frick ordnet die Beseitigung der Hoheitsgrenzpfähle der deutschen Länder an, die nach dem Wegfall der Eigenstaatlichkeit ihre Bedeutung verloren haben.

7.11.1935

Wegen seiner Konkurrenz zur SA wird der 1918 gegründete Soldatenbund "Stahlhelm" von Reichsinnenminister Wilhelm Frick endgültig aufgelöst. In der Begründung für diesen Schritt heißt es, der "Stahlhelm" sei ein Sammelbecken staatsfeindlicher oder die Partei ablehnender Elemente.

9.12.1935

Ein Rund-Erlass von Reichsinnenminister Wilhelm Frick macht den Ariernachweis für alle deutschen Beamten und deren Ehepartner verbindlich. Jüdische Beamte sollen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden.

26.12.1935

Reichsinnenminister Wilhelm Frick erlässt eine zweite Erweiterungsverordnung zum "Reichsbürgergesetz", nach der ehemalige jüdische Beamte nur noch "Staatsmitglieder" oder "Bürger zweiter Klasse" und nicht mehr "Reichsbürger" sind.

13.1.1936

Der deutsche Reichsinnenminister, Wilhelm Frick, benennt die Stadt Saarlouis bei einer Feierstunde zur Saargebietsabstimmung in Saarlautern um.

4.3.1936

Auf der vom deutschen Reichsinnenminister Wilhelm Frick veröffentlichten neuen Ausbürgerungsliste befinden sich u.a. die Namen des Schriftstellers Arnold Zweig und des sozialdemokratischen Politikers Kurt Schumacher.

6.4.1936

Durch Rund-Erlass des deutschen Reichsinnenministers Wilhelm Frick werden Juden von der Ausübung eines Dolmetscherberufs ausgeschlossen.

30.4.1936

Durch einen Erlass des deutschen Reichsinnenministers Wilhelm Frick wird die Besoldung der Gemeindebeamten in Preußen an die Reichsbeamtenbesoldung angeglichen, nachdem die Gleichstellung der preußischen Staatsbeamten bereits erfolgt ist.

25.9.1936

Der deutsche Reichsinnenminister Wilhelm Frick ordnet per Rund-Erlass an alle Polizeiverwaltungen im Deutschen Reich die Blutuntersuchung aller an einem Verkehrsunfall beteiligter Personen an, bei denen begründeter Verdacht alkoholischer Beeinflussung besteht.

7.10.1936

Der deutsche Reichsinnenminister Wilhelm Frick verleiht der Stadt Goslar die Ehrenbezeichnung "Reichsbauernstadt".

31.3.1937

Bei Feierlichkeiten anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes über die Neuordnung des Raumes Groß-Hamburg zukünftig "Hansestadt Hamburg") begründet Reichsinnenminister Wilhelm Frick die Maßnahme mit der notwendigen Vergrößerung des hamburgischen Hafen- und Siedlungsgebietes.

7.4.1937

Reichsinnenminister Wilhelm Frick eröffnet in der Berliner Kroll-Oper den diesjährigen Gemeindetag, der bis zum 8. April dauert. Frick betont, das Kennzeichen der nationalsozialistischen Politik gegenüber den Gemeinden sei nicht der Wunsch nach Zentralisation, sondern nach Selbstverwaltung.

24.7.1937

Reichsinnenminister Wilhelm Frick erlässt Richtlinien für die Behandlung von jüdischen Gästen in deutschen Kurorten.

22.11.1937

Reichsinnenminister Wilhelm Frick ordnet an, dass die deutschen Vermessungsdienststellen in Zukunft den rechten Winkel nicht mehr in 90, sondern in 100 Gradstriche einzuteilen haben. In anderen Bereichen soll die Verwendung der 90-Grad-Einteilung bestehen bleiben.

14.12.1937

Innenminister Wilhelm Frick gibt einen Erlass über die "vorbeugende Verbrechensbekämpfung" heraus. Danach können "Berufs- und Gewohnheitsverbrecher" sowie "Asoziale" in polizeiliche "Vorbeugehaft" genommen werden.

19.3.1938

Durch Erlass des Reichsministers des Innern, Wilhelm Frick, wird der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, ermächtigt, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Lande Österreich notwendigen Maßnahmen "auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen [zu] treffen".

1.4.1938

Der Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick, gründet die Stiftung Internationales Olympisches Institut.

21.5.1938

Durch Verordnung des Reichsministers des Innern, Wilhelm Frick, gelten die Nürnberger Rassengesetze vom 15. September 1935 (Reichsbürgergesetz und Blutschutzgesetz) auch im Land Österreich. Damit sind u.a. Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes verboten bzw. ungültig. Eine Ehe darf künftig nur geschlossen werden, wenn durch Zeugnis des für den ordentlichen Wohnsitz der Braut zuständigen Bürgermeisters nachgewiesen wird, dass entsprechende Ehehindernisse nicht bestehen.

12.6.1938

In der Grenzstadt Schlochau erfolgt in Anwesenheit des Reichsinnenministers Wilhelm Frick und des Reichsjugendführers Baldur von Schirach die Grundsteinlegung für 578 Heime der Hitlerjugend (HJ).

30.7.1938

Durch Verordnung des Reichsministers des Innern, Wilhelm Frick, werden bestimmte Gebiete an den Grenzen des Reiches für den Aufenthalt aktiver Militärpersonen einer ausländischen Wehrmacht gesperrt.

17.8.1938

Durch eine Verordnung des Reichsministers des Innern, Wilhelm Frick, müssen Juden, die keinen vom Innenminister als jüdisch anerkannten Namen führen - wie Isaak, Isidor oder Mosche -, zusätzlich den Namen Israel (für männliche Personen) und Sara (für weibliche Personen) annehmen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 1939 in Kraft.

22.10.1938

Durch Erlass des Reichsministers des Innern, Wilhelm Frick, wird dem Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei, Heinrich Himmler, die Befugnis übertragen, in den sudetendeutschen Gebieten Maßnahmen auch außerhalb der gesetzlichen Grenzen zu treffen.

11.11.1938

Durch Verordnung des Reichsministers des Innern, Wilhelm Frick, wird Juden der Besitz von Waffen verboten.

18.11.1938

Durch eine Verordnung des Reichsministers des Innern, Wilhelm Frick, kann der Reichsstatthalter in Wien das Vermögen von Personen oder Personenvereinigungen einziehen, die volks- und staatsfeindliche Bestrebungen gefördert haben.

3.4.1939

Durch Erlass von Reichsinnenminister Wilhelm Frick werden die Kommunen aufgefordert, Juden von allen öffentlichen Einrichtungen auszuschließen.

17.4.1939

Aufgrund des am selben Tag erlassenen Gesetzes über einmalige Sonderfeiertage erklärt Reichsinnenminister Wilhelm Frick den 20. April (Führergeburtstag) zum nationalen Feiertag.

21.4.1939

Reichsinnenminister Wilhelm Frick erlässt eine Verordnung über die Errichtung einer Volkskartei.

9.5.1939

Auf der Reichsbeamtentagung in Frankfurt am Main kündigt Reichsinnenminister Wilhelm Frick einen Ausgleich bei den Gehältern an. Die Beamten sind im Durchschnitt 55 Jahre alt, 28,2% der 1,2 Millionen Mitgliedern des Reichsbundes Deutscher Beamten sind in der Partei.

28.1.1940

Eine Verordnung von Reichsinnenminister Wilhelm Frick überträgt grundsätzliche Entscheidungen, die das österreichische Schul- und Ausbildungswesen betreffen, Reichserziehungsminister Bernhard Rust.

3.3.1940

Reichsinnenminister Wilhelm Frick legt in einem Rund-Erlass fest, dass die Verleihung des "Ehrenkreuzes der deutschen Mutter" künftig nur noch am Muttertag, dem dritten Sonntag im Mai, stattfinden soll.

15.4.1940

Reichsinnenminister Wilhelm Frick verfügt per Erlaß, dass alle in Heil- und Pflegeanstalten untergebrachten Juden seinem Ministerium zu melden sind.

19.5.1940

Reichsinnenminister Wilhelm Frick erlässt eine Verordnung über den Umgang mit Kriegsgefangenen. Kontaktaufnahme mit Gefangenen ist nur ausschließlich Bevölkerungsgruppen erlaubt, die dienstlich oder beruflich dazu genötigt sind.

19.5.1940

Reichsinnenminister Wilhelm Frick hebt in einer Rundfunkrede zum Kriegsmuttertag die Opfer der tapferen deutschen Mütter für das Vaterland hervor.

19.7.1940

Der württembergische Landesbischof Theophil Wurm richtet ein Protestschreiben an Reichsinnenminister Wilhelm Frick, das sich gegen die Euthanasieaktion "T 4" richtet.

24.7.1940

In einem Rundschreiben fordert Reichsinnenminister Wilhelm Frick die Reichsstatthalter und Oberpräsidenten auf alle nicht unbedingt notwendigen Maßnahmen zu vermeiden, die das Verhältnis des Staates und der Partei zur Kirche verschlechtern könnten.

12.6.1941

Reichsinnenminister Wilhelm Frick ordnet Namensänderungen für einige Städte in den vom Deutschen Reich annektierten Ostgebieten an, die Stadt Znin erhält den Namen Dietfurt, Pleck heißt ab sofort Schröttersburg.

11.8.1942

Reichsinnenminister Wilhelm Frick verbietet mit sofortiger Wirkung Ehegenehmigungsgesuche von Beamten, die sog. Mischlinge, d. h. Personen ohne "arischen" Stammbaum, heiraten wollen.

11.12.1942

Unter dem Vorsitz von Reichsinnenminister Wilhelm Frick findet in Berlin in Anwesenheit des Leiters der Parteikanzlei, Martin Bormann, und des Chefs des Oberkommandos des Heeres, Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, eine Arbeitstagung der Reichsverteidigungskommissare über Probleme der zivilen Verteidigung statt.

24.8.1943

Reichsführer SS Heinrich Himmler wird als Nachfolger von Wilhelm Frick Innenminister des Deutschen Reichs; Frick geht als Reichsprotektor für Böhmen und Mähren nach Prag.

Chroniknet