1.2.1944
Die französische Regierung in Vichy verabschiedet ein Gesetz über die Neuregelung des Arbeitseinsatzes. Künftig können – in Erweiterung einer Verordnung vom 4. September 1942 – alle Männer zwischen 16 und 60 Jahren (bisher zwischen 18 und 50 Jahren) und alle Frauen zwischen 18 und 45 Jahren (bisher zwischen 21 und 35 Jahren) zum Arbeitsdienst verpflichtet werden.