1.8.1938
Im Land Österreich treten die deutschen Bestimmungen über das Erbhofrecht in Kraft.
Im Land Österreich treten die deutschen Bestimmungen über das Erbhofrecht in Kraft.
Anlässlich einer Rede zur 75-Jahr-Feier der in die I.G. Farben aufgegangenen Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co. in Leverkusen verkündet Reichsorganisationsleiter Robert Ley den Beginn der Sparaktion der Organisation Kraft durch Freude (KdF) für den angekündigten Volkswagen.
Im Deutschen Reich tritt das Gesetz über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen vom 31. Juli 1938 in Kraft. Damit wird die Abfassung von Testamenten durch den Wegfall verschiedener formaler Anforderungen an dessen Gültigkeit erleichtert. So ist eine Orts- und Zeitangabe nicht mehr erforderlich.
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