10.2.1989
Nach dem Bundestag billigt auch der Bundesrat das umstrittene Gesetz über die Schaffung eines Zweitregisters für die Seeschifffahrt. Damit können ausländische Seeleute zu den in ihrer Heimat geltenden, im Vergleich zur Bundesrepublik in der Regel niedrigeren Tarifen beschäftigt werden. Das Zweitregister soll das sog. Ausflaggen aus Kostengründen verhindern. Anfang 1989 fahren rund 40% der bundesdeutschen Schiffe unter fremder Billigflagge.