11.1.2000
Luxemburg: Auch den Frauen muss der Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr offen stehen. Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass die bisherige Regelung, wonach die Bundeswehr Frauen nur zum Sanitäts- und Militärmusikdienst zulässt, gegen das Recht der Europäischen Union verstößt. Die Richter geben damit der deutschen Elektronikerin Tanja Kreil aus Hannover Recht. Sie hatte sich 1996 für einen Posten zur Instandsetzung von Waffenelektronik beworben und war mit der Begründung abgewiesen worden, dass Frauen keinen Dienst mit der Waffe leisten dürften.