11.3.2003
Luxemburg: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes verstößt die in Deutschland nur für Männer geltende Wehrpflicht nicht gegen europäisches Recht. Die Regelung der Landesverteidigung sei Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Damit weist das höchste europäische Gericht die Klage eines deutschen Studenten ab.