11.5.1935
In einer Mitteilung des Reichsgesundheitsamtes in Berlin heißt es, dass bereits 730 staatliche und kommunale Gesundheitsämter im ganzen Reichsgebiet eingerichtet worden seien. Ihre Aufgabe bestehe vornehmlich in der Eheberatung unter dem Gesichtspunkt der Erb- und Rassenpflege.