12.10.1954
Nach einem Beschlus des Finanz- und Steuerausschusses im Bundestag tritt die Steuerreform am 1. Januar 1955 in Kraft. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Wesentlicher Bestandteil ist die Senkung des Freibetrags für Einkommenssteuer vor allem bei Jahreseinkommen bis 30 000 und bis 40 000 DM.