12.12.1900
Der deutsche Kaiser Wilhelm II. erlässt zur Urkunde für die 1898 gestiftete Rote-Kreuz-Medaille einen Nachtrag, durch den Mitgliedern der freiwilligen Krankenpflege, die diese Auszeichnung anlässlich eines Feldzugs erhalten haben, die Berechtigung erteilt wird, auf dem Band der Medaille eine Spange mit der Bezeichnung des Feldzugs zu tragen.