12.12.1927
Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns (Zentrum) lehnt eine Eingabe der Eisenindustrie, das Inkrafttreten der neuen Arbeitszeitverordnung zum Jahreswechsel aufzuschieben, ab. Einigen Eisenwerken wird zum Umrüsten der Betriebe auf das Dreischichtensystem eine Übergangsfrist gewährt.