12.3.1952
Der Bonner Ministerialdirektor Karl-Heinz Lüders stellt den von ihm verfassten Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums über das Pressewesen der Öffentlichkeit zur Diskussion vor. Das Gesetz sieht vor, dass der Innenminister des Bundes oder die Innenminister der Länder eine Zeitung verbieten können, wenn sie diese für verfassungsfeindlich erachten. Der Deutsche Journalistenverband kritisiert den Entwurf als “Dokument eines gefährlichen Ordnungsfanatismus”, das polizeistaatlichen Charakter habe.