12.5.1923
Nach der Debatte über das Verbot der Deutschvölkischen Freiheitspartei, in deren Verlauf die Reichsregierung von den Rechtsparteien z.T. scharf angegriffen wird, lehnt der Reichstag die von den Deutschnationalen (DNVP) beantragte Aufhebung des Republikschutzgesetzes vom 21. Juli 1922 ab.