13.10.1900
Mit Genehmigung von Reichskanzler Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst setzt sich der preußische Kultusminister Konrad Studt mit dem Reichspostamt und dem Reichsjustizamt in Verbindung, um Vorbesprechungen über eine einheitliche Regelung der deutschen Rechtschreibung aufzunehmen.