13.10.1923
Nach heftiger Debatte verabschiedet der Reichstag das von Reichskanzler Gustav Stresemann geforderte Ermächtigungsgesetz mit der wegen seines verfassungsdurchbrechenden Charakters erforderlichen Zweidrittelmehrheit (316 Ja-Stimmen bei 24 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen).