13.2.1915
Die Parteien in Baden schließen im Zeichen der Burgfriedenspolitik ein Wahlabkommen; während des Krieges soll bei Ersatzwahlen zu dem Kandidaten der Partei, die das Mandat bislang innehatte, kein Gegenkandidat aufgestellt werden. Ähnliche Vereinbarungen sind im ganzen Deutschen Reich üblich.