13.4.1942
Eine Verordnung des Generalbevollmächtigten für den Vierjahresplan, Hermann Göring, verbietet in allen kriegswichtigen Betrieben des Deutschen Reiches Friedensplanungen und sieht eine Verlängerung der wöchentlichen Mindestarbeitszeit in öffentlichen Verwaltungen auf 56 Stunden vor.