13.4.1978
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt das am 13. Juli 1977 vom Bundestag beschlossene Wehrpflichtänderungsgesetz für verfassungswidrig. Das Gesetz sieht die Abschaffung der sog. Gewissensprüfung von Kriegsdienstverweigerern vor.