13.5.1969
Der Deutsche Bundestag verabschiedet einstimmig den Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes. Mit dem Gesetz wird die bisherige Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg in Bundesanstalt für Arbeit umbenannt und in die Lage versetzt, u.a. Maßnahmen zur Sicherung der Vollbeschäftigung durchzuführen.