14.1.1966
Die IG Metall verweigert in einem zentralen Gespräch mit den Arbeitgeberverbänden der Metallindustrie eine Beibehaltung der Arbeitszeit von 41,25 Stunden. Am 1. Juli tritt demnach die 1961 im sog. Homburger Abkommen vereinbarte 40-Stunden-Woche für die metallverarbeitende Industrie in Kraft. Die Arbeitgeber hatten um einen Aufschub der Arbeitszeitverkürzung gebeten, da sie diese bei gleichzeitigen Lohnerhöhungen für wirtschaftlich nicht realisierbar erachten.