14.4.1922
Die französische Regierung verlangt von der sächsischen Landesregierung in Dresden eine Entschädigung in Höhe von 50 000 Mark für eine Ohrfeige, die der Sekretär des französischen Konsuls nachts auf einer Straße in Dresden erhielt. Der Konsul soll sich einer sächsischen Dame gegenüber ungebührlich betragen haben.