14.6.1957
Ab dem 1. Oktober soll die Arbeitszeit für Arbeiter und Angestellte der Gemeinden bei gleichem Lohn von 48 auf 45 Stunden verkürzt werden. Darauf einigen sich die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft sowie die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr einerseits und die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände andererseits.