15.1.1904
Die Berliner Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Verdoppelung der Umsatzsteuer für bebaute Grundstücke von 0,5 auf 1% des Wertes und für unbebaute von 1 auf 2%. Bei der starken Bautätigkeit und der Wohnungsspekulation stellt diese Steuer eine beträchtliche Einnahmequelle dar.