15.1.2002
Karlsruhe : Nach jahrelangem Verbot wird muslimischen Metzgern in Deutschland unter bestimmten Bedingungen das betäubungslose Schlachten von Tieren erlaubt. Das umstrittene “Schächten” oder Ausbluten ist dann erlaubt, wenn die Fleischer zu einer Religionsgemeinschaft gehören, welche diese Schlachtmethode zwingend vorschreibt. Das Bundesverfassungsgericht gibt damit der Klage eines türkischen Metzgers aus Gießen statt. Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet das Schlachten ohne vorherige Betäubung.