15.12.1921
Der Polizeipräsident von Berlin erlässt eine neue Dienstmannsordnung. Wer als selbständiger Dienstmann arbeiten will, muss für seine Lizenz 5000 Mark zahlen und sich verpflichten, “bei der Ausübung seines Gewerbes weder in zerrissener oder unsauberer Kleidung noch in angetrunkenem Zustande zu erscheinen und sich gegen das Publikum in höflicher Weise zu betragen”.