15.12.1983
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt das Gesetz zur Volkszählung in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig. Das Gericht untersagt die ursprünglich vorgesehene Weitergabe der Daten an die Meldebehörden. Außerdem verschärft das Gericht die Durchführungs- und Geheimhaltungsbestimmungen für die Volkszählung.