15.2.1920
Auf einer Konferenz der einzelnen österreichischen Länder in Salzburg werden grundlegende Fragen der künftigen Verfassung der Republik Österreich besprochen. Im Mittelpunkt der Diskussionen steht die Frage, ob Österreich als zentralistischer Einheitsstaat (wie von Sozialisten gefordert) oder als föderalistischer Bundesstaat konzipiert werden soll.